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   KG, 16.10.2000 - 8 RE-Miet 7674/00   

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https://dejure.org/2000,6229
KG, 16.10.2000 - 8 RE-Miet 7674/00 (https://dejure.org/2000,6229)
KG, Entscheidung vom 16.10.2000 - 8 RE-Miet 7674/00 (https://dejure.org/2000,6229)
KG, Entscheidung vom 16. Oktober 2000 - 8 RE-Miet 7674/00 (https://dejure.org/2000,6229)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Malerklausel in DDR-Mietvertrag

  • nomos.de PDF, S. 51

    §§ 104, 107 ZGB
    DDR-Mietvertrag/ Beendigung des Mietverhältnisses/Renovierung/Schadensersatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen ; Verpflichtung zur malermäßigen Instandhaltung der Räume während der Mietzeit und auch nach Auszug; Schadensersatzanspruch nur bei Hervorrufen von Mängeln an der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schönheitsreparaturenklausel in DDR- Altverträgen; Substanzmängel durch Untätigkeit des Mieters; erhöhter Renovierungsaufwand

  • bohei-rae.de

    Art. 232 AGBGB; §§ 98, 101, 104, 107, 109 ZGB
    Schönheitsreparaturenklausel in DDR-Altverträgen; Substanzmängel durch Untätigkeit des Mieters; erhöhter Renovierungsaufwand

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 1174
  • ZMR 2001, 26
  • NJ 2001, 102
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 22.01.1998 - 8 REMiet 6765/97

    Altes Recht der neuen Bundesländer; Kündigungsfrist

    Auszug aus KG, 16.10.2000 - 8 REMiet 7674/00
    Dies bedeutet aber nicht, dass zuvor getroffene vertragliche Regelungen ersatzlos entfielen: diese bleiben vielmehr bestehen (Senat, Rechtsentscheid vom 22.1.1998 - 8 RE-Miet 6765/97 - Grundeigentum 1988, 177 ff. für Kündigungsfristen), wobei eine etwa notwendige Auslegung auf der Grundlage des bis dahin geltenden Rechts zu erfolgen hat.
  • BGH, 22.02.2022 - VIII ZR 38/20

    Wohnraummiete: Gebrauchsgewährungs- und Erhaltungspflicht des Vermieters

    Für die Auslegung von - wie hier - unter der Geltung des ZGB geschlossenen Mietverträgen sind die Vorschriften der §§ 98 ff. ZGB heranzuziehen (vgl. KG, Beschluss [RE] vom 16. Oktober 2000 - 8 RE-Miet 7674/00, VIZ 2001, 53 unter II; Staudinger/Rolfs, BGB, Neubearb.
  • LG Berlin, 14.01.2020 - 67 T 138/19

    Rechtmäßigkeit und Rechtsfolgen eines nachträglichen Kündigungsverzichts bei

    3 Insoweit kann zunächst die höchstrichterlich bislang ungeklärte Frage, ob - gegebenenfalls in welchem Umfang - Ziffer IX.1 des von der Beklagten mit einer der Rechtsvorgängerinnen des Klägers geschlossenen DDR-Formularmietvertrages ("Das Mietverhältnis endet durch a) Vereinbarung der Vertragspartner b) Kündigung durch den Mieter c) gerichtliche Aufhebung.") das Recht zur vermieterseitigen Kündigung des Mietverhältnisses beschränkt oder sogar ausschließt, dahinstehen (vgl. zur Auslegung von DDR-Altmietverträgen KG, Beschl. v. 22. Januar 1998 - 8 RE-Miet 6765/97, ZMR 1998, 221, juris Tz. 32 ff. (Kündigungsfrist); Beschl. v. 16. Oktober 2000 - 8 RE-Miet 7674/00, NZM 2000, 1174 (Schönheitsreparaturen); Urt. v. 27. Januar 2003 - 8 U 216/01, KGR 2004, 156, juris Tz. 17 (Kündigung); OLG Naumburg, Beschl. v. 7. Mai 2007 - 9 U 52/07, GuT 2007, 222, juris Tz. 9 ff. (Kündigung)).
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